Umgang mit Beschwerden

 

Unter einer Beschwerde verstehen wir eine negative Äußerung bzw. Kritik bezogen auf schulische Vorgänge, Entscheidungen oder Personen. Diese kann sowohl mündlich wie auch schriftlich geäußert werden. Dabei ist für uns grundlegend: Wir möchten miteinander reden, nicht übereinander !

Wir möchten Beschwerden als Hinweis nutzen, um Probleme im Hinblick auf die Kommunikation zwischen allen am Schulleben Beteiligten und von ihr Betroffenen rechtzeitig erkennen und bearbeiten zu können. Die folgenden Punkte sind für uns und für den Umgang mit einer Beschwerde wichtig:

  • Zunächst sollte grundsätzlich das direkte Gespräch mit allen Beteiligten bzw. Betroffenen gesucht werden, um ein Bild vom Beschwerdegrund zu bekommen, die Rechtmäßigkeit einer Beschwerde zu prüfen und gemeinsam Lösungen zu finden.
  • Die Grundlage für eine Beschwerde ist die sachliche Auseinandersetzung.
  • Beschwerden wird mit ausreichend Zeit begegnet. Wir möchten das gemeinsame Gespräch in Ruhe und nicht zwischen „Tür und Angel“ führen.
  • Die Bearbeitung einer Beschwerde sollte zeitnah erfolgen. Deshalb bitten wir ggf. um eine Terminvereinbarung.
  • Erziehungsberechtigte haben gegenüber fremden Kindern keine Weisungsbefugnis.
  • Beschwerden von Erziehungsberechtigten über andere Erziehungsberechtigte müssen diese untereinander klären.

 

So gehen wir mit möglichen Beschwerden um: 

Beschwerden von Schüler*innen über Mitschüler*innen:

Zunächst spricht die Schüler*in mit der / dem Klassenlehrer*in, die ein Gespräch zwischen den beteiligten Schüler*innen begleitet. Für die Pause gilt: Die Kinder wenden sich zunächst an eine der Aufsichtspersonen. Sollte der Konflikt weiterhin andauern wird die Schulleitung hinzugezogen. Erst wenn auch danach noch keine Lösung gefunden werden kann, werden die Erziehungsberechtigten hinzugezogen. GGf. wird eine Klassenkonferenz einberufen.

Beschwerden von Kindern über Lehrer*innen:

Die Schüler*in spricht die betreffende Lehrer*in persönlich an. Dazu können andere Kinder als Begleitung hinzugeholt. Kann das Problem nicht gelöst werden, bittet die / der Schüler*in eine/n Lehrer*in ihres / seines Vertrauens um Hilfe und ein gemeinsames Gespräch wird geführt. Erst im darauffolgenden Schritt wird die Schulleitung informiert und ein gemeinsames Gespräch zwischen allen Betroffenen, sowie den Erziehungsberechtigten wird geführt.

Beschwerden von Erziehungsberechtigten über Lehrkräfte:

Zunächst sprechen die Erziehungsberechtigten die Lehrer*in persönlich an. Wird keine Lösung gefunden, sprechen die Erziehungsberechtigten in Begleitung eines die Klasse vertretenden Erziehungsberechtigten (Klassenpflegschaftsvorsitzende*r oder Stellvertreter*in mit der Lehrer*in.

Sollte immer noch keine Lösung gefunden werden, wird die Schulleitung informiert. Ein Gespräch zwischen allen Beteiligten wird geführt.

Beschwerden von Erziehungsberechtigten über die Schulleitung:

Zuerst sprechen die Erziehungsberechtigten die Schulleitung persönlich an. Wird keine Lösung gefunden, sprechen die Erziehungsberechtigten in Begleitung eines die Klasse vertretenden Erziehungsberechtigten (Klassenpflegschaftsvorsitzende*r oder Stellvertreter*in mit der Schulleitung.Kann immer noch keine Lösung gefunden werden, findet ein Gespräch aller Beteiligten gemeinsam mit der unteren Schulaufsicht statt.