Vertretungskonzept

 

Erkrankt eine Lehrer*in wird folgendermaßen verfahren:

Die erkrankte Lehrkraft informiert die Schulleitung über die Erkrankung und eine/n Kolleg*in über den Unterrichtsstand der Klasse.

Die Schulleitung erstellt einen Vertretungsplan für den gesamten Tag unter der Berücksichtigung der an diesem Tag anstehenden Aufgaben und Terminen und der  ggf. schon bestehenden Vertretungspläne. Hierbei gibt es folgende Möglichkeiten, die abhängig von der Personalressource umgesetzt werden:

  • Die Schüler*innen der betroffenen Klasse werden auf die übrigen anwesenden Klassen verteilt und erhalten Arbeitsaufträge, die in dieser Zeit zu bearbeiten sind. Hierfür gibt die erkrankte Lehrkraft wenn möglich Hinweise. Jedes Kind hat zudem Materialien zur individuellen Förderung, an denen es weiterarbeiten kann. Zusätzlich sollten Wiederholungs- und Übungsmaterial im Klassenraum bereitliegen, das bei Bedarf ausgegeben werden kann.
  • Ist es nicht möglich so zu verfahren (z.B. bei Erkrankung mehrerer Kolleg*innen), wird der Unterricht in mehreren Klassen gekürzt, damit der ausfallende Unterricht auf möglichst viele Schultern verteilt wird. Die Erziehungsberechtigten werden über den geänderten Stundenplan informiert, damit bekannt ist, wann ein Kind an welchem Tag wie viele Stunden Unterricht hat und wann der Unterricht beendet ist. Betreuungskinder werden auf die Klassen verteilt und beaufsichtigt.
  • Falls möglich helfen Teilzeitkräfte oder die Schulleitung aus und übernehmen einzelne Unterrichtsstunden.
  • Falls möglich, werden Klassen in einzelnen Stunden zusammengelegt oder Lerngruppen werden mitbeaufsichtigt.
  • Sobald feststeht, dass eine Lehrkraft langfristig erkrankt ist, wird mit der unteren Schulaufsicht Kontakt aufgenommen, um nach Möglichkeit eine Vertretungskraft zu erhalten (z.B. durch Abordnung von einer anderen Schule oder Ausschreibung einer Vertretungsstelle).

Jeder Lehrer und jede Lehrerin hät das Klassenbuch auf dem Laufenden, um ein kontinuierliches Arbeiten auch im Vertretungsunterricht zu gewährleisten.

Durch regelmäßige Teamsitzungen sind die Lehrerinnen und Lehrer der Parallelklassen über die momentanen Unterrichtsinhalte informiert und können diese Informationen an  die Vertretungslehrern weiterleiten.

Die Schulleitung berücksichtigt bei der Verteilung der Aufsichtsvertretung die Wochenstundenzahl der Lehrerinnen und Lehrer. Nach Möglichkeit soll es vermieden werden, dass eine Kollegin bzw. ein Kollege in beiden Hofpausen Aufsicht führen muss.