Datenschutzerklärung

 

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Regenbogenschule Vettweiß. Eine Nutzung der Internetseiten der Regenbogenschule Vettweiß ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Regenbogenschule Vettweiß geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

Die Regenbogenschule Vettweiß hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.

1. Begriffsbestimmungen

Die Datenschutzerklärung der Regenbogenschule Vettweiß beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

  • a)    personenbezogene Daten

    Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • b)    betroffene Person

    Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

  • c)    Verarbeitung

    Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

  • d)    Einschränkung der Verarbeitung

    Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

  • e)    Profiling

    Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

  • f)     Pseudonymisierung

    Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

  • g)    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

  • h)    Auftragsverarbeiter

    Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

  • i)      Empfänger

    Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

  • j)      Dritter

    Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

  • k)    Einwilligung

    Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

Regenbogenschule Vettweiß
Tannenweg 1
52391 Vettweiß
Deutschland

Tel.: 02424-2006680
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website: http://regenbogenschule-vettweiss.de

3. Cookies

Die Internetseiten der Regenbogenschule Vettweiß verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.

Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

Durch den Einsatz von Cookies kann die Regenbogenschule Vettweiß den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.

Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.

4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Internetseite der Regenbogenschule Vettweiß erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Regenbogenschule Vettweiß keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Regenbogenschule Vettweiß daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

5. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

6. Rechte der betroffenen Person
  • a)    Recht auf Bestätigung

    Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • b)    Recht auf Auskunft

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

    • die Verarbeitungszwecke
    • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
    • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
    • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
    • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
    • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
    • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
    • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

    Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

    Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • c)    Recht auf Berichtigung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

    Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • d)    Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

    • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
    • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
    • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
    • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
    • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
    • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

    Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Regenbogenschule Vettweiß gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Regenbogenschule Vettweiß wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

    Wurden die personenbezogenen Daten von der Regenbogenschule Vettweiß öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Regenbogenschule Vettweiß unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Regenbogenschule Vettweiß wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

  • e)    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

    • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
    • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
    • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

    Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Regenbogenschule Vettweiß gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Regenbogenschule Vettweiß wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

  • f)     Recht auf Datenübertragbarkeit

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

    Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

    Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Regenbogenschule Vettweiß wenden.

  • g)    Recht auf Widerspruch

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

    Die Regenbogenschule Vettweiß verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

    Verarbeitet die Regenbogenschule Vettweiß personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Regenbogenschule Vettweiß der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Regenbogenschule Vettweiß die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

    Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Regenbogenschule Vettweiß zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

    Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der Regenbogenschule Vettweiß oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

  • h)    Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

    Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Regenbogenschule Vettweiß angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

    Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • i)      Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

    Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

7. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

8. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

9. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

10. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

11. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Berlin tätig ist, in Kooperation mit den Datenschutz (DSGVO) Anwälten der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE | Rechtsanwälte erstellt.

Das Kollegium der GGS Regenbogeschule Vettweiß hat ein Fortbildungskonzept. Bei der Fortbildungsplanung legen wir besonderen Wert darauf, unsere Schule weiterzuentwickeln. Jeweils zu Beginn eines Schuljahres ermitteln wir im Kollegium die Fortbildungswünsche und  den aktuellen Fortbildungsbedarf. Die Maßnahmen können aus zentralen, regionalen oder schulinternen Angeboten stammen. Unsere Fortbildungen finden vorwiegend für das gesamte Kollegium statt oder aber einzelne Kolleg*innen nehmen die Fortbildung wahr und fungieren dann als Experten für unsere Schule. Hierbei ist es uns wichtig, dass das gesamte Kollegium  über wichtige Inhalte informiert wird. Dies geschieht im Rahmen der Konferenzen. Die Schule verfügt über ein Fortbildungsbudget, das entsprechend verwendet wird. 

Das Fortbildungskonzept kann im Sekretariat eingesehen werden.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen kurzen Einblick in unser Schulprogramm geben. Die ungekürzte Fassung ist im Sekretariat einsehbar.

 

Grundsätze zu unserer pädagogischen Arbeit

Unser Leitgedanke heißt: Wir gehen achtsam, vertrauensvoll und wertschätzend miteinander um.

  • Verhalten in der Schule
  • Schul- und Klassenregeln
  • "Teamgeister"
  • Gemeinsames Lernen
  • Teamarbeit
  • faires und respektvolles Miteinander
  • Fördern und fordern der Sozial- und Selbstkompetenz

Unser Ziel ist eine Schule, in der sich alle wohlfühlen und alle an einem Strang ziehen!

 

Schulordnung

Grundlegend für ein positives Schulklima ist ein freundlicher Umgang aller am Schulleben beteiligten Personen. Es gibt einheitliche Klassenregeln und Pausenregeln.

Einigungen, Regeln und Selbstverständlichkeiten, die es an unserer Schule einzuhalten gilt:

  • Als Aufforderung zur Ruhe wird ein einheitliches Ruhesignal verwendet.
  • Die Farben der Schnellhefter sind in allen Klassen einheitlich:
       - Deutsch: blau
       - Mathematik: rot
       - Sachunterricht: grün
       - "Posthefter" (für Nachrichten an Eltern): gelb
  • 3 mal Hausaufgaben vergessen -> Nachricht an Erziehungsberechtigte
  • Kaugummi darf nicht im Unterricht gekaut werden.
  • Kappen und Mützen werden im Unterricht ausgezogen.
  • Jacken bleiben im Flur am Haken.
  • Hausschuhe werden am Standort Kelz weiterhin, in Vettweiß jedoch nicht mehr angezogen.
  • Während des Unterrichts darf immer nur ein Kind aus einer Klasse zur Toilette gehen.
  • Bei vergessenem Sportzeug wird das Kind in der Parallelklasse beschult.
  • Trinken ist in der Sporthalle nicht erlaubt.
  • Essens- und Trinkenszeit ist die Frühstückspause
  • Während des Unterrichts entscheidet die Lehrperson über zusätzliche kurze Trinkpausen.
  • Speisen und Getränke gehören weder auf den Schulhof, noch in die Bücherei.
  • Die Kinder müssen sich dienstags und donnerstags vorab entscheiden, ob sie ihre Pausenzeit in der Bücherei oder dem Pausenhof verbringen möchten – ein späterer Wechsel ist nicht möglich.
  • Die Grenzen des Schulhofes wurden den Kindern genau mitgeteilt und sind soweit wie möglich auch gekennzeichnet.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist verboten. Bei Zuwiderhandeln wird das Kind verwarnt und die Erziehungsberechtigten werden informiert.
  • Auf dem Schulhof und dem Mini-Spielfeld sind nur Soft- oder Plastikbälle erlaubt.
  • Am Standort Vettweiß ist bei nassem Boden das Fußballspielen an der Turnhallenwand untersagt.
  • Am Standort Kelz darf bei Nässe der Rasenplatz nicht betreten werden.
  • Vor dem Schulbeginn und nach den Pausen stellen sich die Kinder klassenweise an bestimmten Punkten auf dem Schulhof auf und werden von den Lehrpersonen ins Gebäude begleitet.
  • Vor Schulbeginn dürfen die Kinder die Pausenhalle der Hauptschule mit benutzen.
  • Regenpausen finden beaufsichtigt in den Klassenräumen statt.

 An der GGS Regenbogenschule Vettweiß werden einheitliche erzieherische Maßnahmen in allen Klassen bei massiven Unterrichtsstörungen und körperlichen Übergriffen erfolgen.

 

Elternmitarbeit ist erwünscht

  • Elternhaus und Schule unterstützen sich gegenseitig in ihrem gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag.
  • Durch Elternbriefe und unsere Homepage werden Eltern über wichtige schulische Angelegenheiten informiert.
  • Grundlegend für die Zusammenarbeit sind auch die beiden Elternsprechtage im Frühjahr und im Herbst eines jeden Schuljahres.
  • Bei Bedarf können selbstverständlich nach Absprache zusätzliche und weitere Gesprächstermine vereinbart werden.
  • Zahlreiche Eltern der GGS Regenbogenschule Vettweiß tragen auf vielfältige Art und Weise zur Gestaltung unseres Schullebens bei: z.B. Begleitung beim Aufsuchen außerschulischer Lernorte, Unterstützung im Unterricht und bei Schulveranstaltungen, Betreuung der Bücherei, Schülerlotsen.
  • Viele Eltern unterstützen auch die Fördervereine unserer Schule.

 

Schulleben

Unser Schulleben ist vielfältig.

Unsere Schüler*innen nehmen regelmäßig an Wettbewerben teil. Hierzu zählen z.B.

  • der Känguru-Wettbewerb im Fach Mathematik für die dritten und vierten Klassen
  • Kreismeisterschaften im Schwimmen
  • Kreismeisterschaften in Leichtathletik
  • Kreismeisterschaften im Fußball
  • Bundesjugendspiele

Wir feiern gemeinsam Feste und organisieren Veranstaltungen, z.B. Einschulungsfeier für die Schulneulinge, Schulfeste, Projektwochen, Sponsored Walk.

Wir besuchen außerschulische Lernorte. Viele Klassen führen auch mehrtägige Klassenfahrten durch.

In jedem Schuljahr versuchen wir eine gemeinsame Fahrt mit allen Schüler*innen zu planen. Dies war in den vergangenen Jahren die Teilnahme an „Klasse, wir singen!“, die Wildniswerkstatt in Düttling, das Bubenheimer Spieleland usw.

 

Schuleingangsphase

Bei uns wird jahrgangsbezogen unterrichtet. Die Kolleg*innen innerhalb einer Klasse / einer Jahrgangsstufe treffen regelmäßige Absprachen bezüglich des Unterrichts und der individuellen Förderung. Hierbei werden sie von unserer Sozialpädagogin und den Sonderschullehrkräften bei Bedarf unterstützt.

 

Vorbereitung und Gestaltung der Einschulung

  • Im Herbst werden alle Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder von uns angeschrieben und über die Anmeldung informiert. Die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung lassen wir den Erziehungsberechtigten im Vorfeld schon zukommen.
  • Bei dem Anmeldetermin wird das Kind in einem Einschulungsspiel getestet.
  • Das Kind wird amtsärztlich untersucht. Diese Untersuchung durch die Schulärzt*in findet in der Kreisverwaltung Düren statt.
  • Vor den Sommerferien werden die zukünftigen Erstklässler zu einem ersten Unterrichtsbesuch eingeladen.
  • Vor den Sommerferien findet ein Informationsabend für die Erziehungsberechtigten statt. Dort werden u.a. der Ablauf der Einschulungsfeier und der ersten Schultage thematisiert. Materiallisten werden herausgegeben.
  • Die Schulanfänger*innen werden am zweiten Tag des neuen Schuljahres eingeschult. Die Begrüßung der Schulanfänger*innen und ihrer Eltern findet in der Aula oder in der Turnhalle durch die Schulleiterin statt. An die Begrüßung schließt sich eine kurze Einschulungsfeier an, in der einzelne Klassen die Schulneulinge durch Tanz-, Lied- oder andere Darbietungen willkommen heißen. Die Schulanfänger*innen erleben mit ihrer /ihrem Klassenlehrer*in die erste Schulstunde, während die Eltern auf dem Schulhof warten.

 

Gestaltung der Übergänge

Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten

  • Zwischen den Kindertagesstätten und der GGS Regenbogenschule Vettweiß bestehen schon seit vielen Jahren erfolgreiche Kooperationen und es finden regelmäßige Gespräche zum gegenseitigen Austausch statt.
  • Es gibt eine gemeinsame Eltern-Informatiosveranstaltung für die Eltern der zu diesem Zeitpunkt 4-jährigen Kinder (u.a. Sprachstandsfeststellung, Vorschularbeit in den Kindertagesstätten, Schuleingangsphase, Erwartungen der Schule an die Schulneulinge).
  • Darüber hinaus gibt es seit vielen Jahren zusätzliche feste Formen und Absprachen in der Zusammenarbeit: Zweimal im Jahr findet der Arbeitskreis Kindergarten – Grundschule statt, an dem die Erzieher*innen, die Schulleitung, ein/e zuständige/r Ärzt*in des Gesundheitsamtes für den Kreis Düren und die zukünftigen oder aktuellen Klassenlehrer*innen der ersten Schuljahre teilnehmen. Lernkonzepte und –methoden  werden vorgestellt.
  • Darüber hinaus ist ein Informationsaustausch jederzeit möglich.
  • Rechtzeitig werden die zukünftigen Schulneulinge zu einem Schnuppertag in  die Grundschule eingeladen und nehmen am Unterricht der Klasse 1 teil.

 

Gestaltung des Übergangs zu weiterführenden Schulen

  • Im Herbst findet ein Informationsabend für die Eltern der 4. Klassen über Ziele und Bildungsweise der weiterführenden Schulen statt.  
  • Der Elternsprechtag am Ende des 1. Halbjahres gibt den Eltern Gelegenheit, sich von der Klassenlehrer*in über die weitere Schullaufbahn des Kindes beraten zu lassen.
  • Lehrer*innen der weiterführenden Schulen wird Gelegenheit gegeben, an unserer Schule zu hospitieren.
  • Einen weiteren Erfahrungsaustausch bietet auch die Teilnahme am Arbeitskreis Grundschule  - weiterführende Schulen (Besprechung und Vertiefung relevanter Themen).
  • Im Rahmen des Lehrersprechtags für den Kreis Düren erhalten die Kolleg*innen der weiterführenden Schule Gelegenheit mit den ehemaligen Klassenlehrer*innen der vierten Schuljahre ins Gespräch zu kommen.
  • Da die Gemeinde Vettweiß am Rand des Kreises Düren liegt, findet auch ein Austausch mit den weiterführenden Schulen in anderen Kreisgebieten statt.

 

Einsatz neuer Medien

Da unsere Schule mit diditalen Medien neu ausgestattet werden soll, entwickeln wir zurzeit ein umfassendes Medienkonzept.

 

Umgang mit Beschwerden

 

Unter einer Beschwerde verstehen wir eine negative Äußerung bzw. Kritik bezogen auf schulische Vorgänge, Entscheidungen oder Personen. Diese kann sowohl mündlich wie auch schriftlich geäußert werden. Dabei ist für uns grundlegend: Wir möchten miteinander reden, nicht übereinander !

Wir möchten Beschwerden als Hinweis nutzen, um Probleme im Hinblick auf die Kommunikation zwischen allen am Schulleben Beteiligten und von ihr Betroffenen rechtzeitig erkennen und bearbeiten zu können. Die folgenden Punkte sind für uns und für den Umgang mit einer Beschwerde wichtig:

  • Zunächst sollte grundsätzlich das direkte Gespräch mit allen Beteiligten bzw. Betroffenen gesucht werden, um ein Bild vom Beschwerdegrund zu bekommen, die Rechtmäßigkeit einer Beschwerde zu prüfen und gemeinsam Lösungen zu finden.
  • Die Grundlage für eine Beschwerde ist die sachliche Auseinandersetzung.
  • Beschwerden wird mit ausreichend Zeit begegnet. Wir möchten das gemeinsame Gespräch in Ruhe und nicht zwischen „Tür und Angel“ führen.
  • Die Bearbeitung einer Beschwerde sollte zeitnah erfolgen. Deshalb bitten wir ggf. um eine Terminvereinbarung.
  • Erziehungsberechtigte haben gegenüber fremden Kindern keine Weisungsbefugnis.
  • Beschwerden von Erziehungsberechtigten über andere Erziehungsberechtigte müssen diese untereinander klären.

 

So gehen wir mit möglichen Beschwerden um: 

Beschwerden von Schüler*innen über Mitschüler*innen:

Zunächst spricht die Schüler*in mit der / dem Klassenlehrer*in, die ein Gespräch zwischen den beteiligten Schüler*innen begleitet. Für die Pause gilt: Die Kinder wenden sich zunächst an eine der Aufsichtspersonen. Sollte der Konflikt weiterhin andauern wird die Schulleitung hinzugezogen. Erst wenn auch danach noch keine Lösung gefunden werden kann, werden die Erziehungsberechtigten hinzugezogen. GGf. wird eine Klassenkonferenz einberufen.

Beschwerden von Kindern über Lehrer*innen:

Die Schüler*in spricht die betreffende Lehrer*in persönlich an. Dazu können andere Kinder als Begleitung hinzugeholt. Kann das Problem nicht gelöst werden, bittet die / der Schüler*in eine/n Lehrer*in ihres / seines Vertrauens um Hilfe und ein gemeinsames Gespräch wird geführt. Erst im darauffolgenden Schritt wird die Schulleitung informiert und ein gemeinsames Gespräch zwischen allen Betroffenen, sowie den Erziehungsberechtigten wird geführt.

Beschwerden von Erziehungsberechtigten über Lehrkräfte:

Zunächst sprechen die Erziehungsberechtigten die Lehrer*in persönlich an. Wird keine Lösung gefunden, sprechen die Erziehungsberechtigten in Begleitung eines die Klasse vertretenden Erziehungsberechtigten (Klassenpflegschaftsvorsitzende*r oder Stellvertreter*in mit der Lehrer*in.

Sollte immer noch keine Lösung gefunden werden, wird die Schulleitung informiert. Ein Gespräch zwischen allen Beteiligten wird geführt.

Beschwerden von Erziehungsberechtigten über die Schulleitung:

Zuerst sprechen die Erziehungsberechtigten die Schulleitung persönlich an. Wird keine Lösung gefunden, sprechen die Erziehungsberechtigten in Begleitung eines die Klasse vertretenden Erziehungsberechtigten (Klassenpflegschaftsvorsitzende*r oder Stellvertreter*in mit der Schulleitung.Kann immer noch keine Lösung gefunden werden, findet ein Gespräch aller Beteiligten gemeinsam mit der unteren Schulaufsicht statt.

Organisatorisches

 

Entschuldigung bei Krankheit oder Abwesenheit von der Schule

Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht und jedes Fernbleiben vom Unterricht muss der Schule mit Begründung mitgeteilt werden. Bitte teilen Sie uns die Erkrankung Ihres Kindes umgehend mit. Sie können im Sekretariat eine Nachricht hinterlassen oder Sie bitten eine/n Klassenkamerad*in aus der Nachbarschaft, Ihre Nachricht mitzunehmen. Spätestens am 3. Fehltag müssen Sie der Schule zusätzlich eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen.

 

Hausaufgaben

Ihr Kind bekommt regelmäßig Hausaufgaben auf. Im ersten und zweiten Schuljahr beträgt die Zeit bei zügigem und konzentriertem Arbeiten bis ca. 30 Minuten. Im dritten und vierten Schuljahr sollte Ihr Kind die Hausaufgaben bei zügigem und konzentriertem Arbeiten in 45 Minuten erledigen. Sollte Ihr Kind innerhalb der vorgegebenen Zeit mit den Hausaufgaben häufig nicht fertig werden, besprechen Sie dies bitte mit der / dem Klassenlehrer*in und suchen gemeinsam nach Lösungen.

 

Informationsmappe („Postmappe“)

Ihr Kind hat einen gesonderten Schnellhefter für Elternbriefe und wichtige Mitteilungen. Bitte schauen Sie regelmäßig nach, ob dort Informationen für Sie abgeheftet sind.

 

Unterrichts- und Pausenzeiten

 

Standort Vettweiß

Standort Kelz

 

 

 

1.    Stunde

7.55 Uhr – 8.40 Uhr

8.00 Uhr - 8.45 Uhr

2.    Stunde

8.40 Uhr – 9.25 Uhr

8.45 Uhr – 9.25 Uhr

Frühstückspause

9.25 Uhr – 9.30 Uhr

9.25 Uhr – 9.30 Uhr

erste Hofpause

9.30 Uhr – 9.50 Uhr

9.30 Uhr – 09.50 Uhr

3.    Stunde

9.50 Uhr – 10.35 Uhr

9.50 Uhr -10.35 Uhr

4.    Stunde

10.35 Uhr – 11.20 Uhr

10.35 – 11.20 Uhr

zweite Hofpause

11.20 Uhr – 11.35 Uhr

11.20 Uhr – 11.35 Uhr

5.    Stunde

11.35 Uhr – 12.20 Uhr

11.35 – 12.20 Uhr

6.    Stunde

12.20 Uhr – 13.05 Uhr

12.20 Uhr – 13.05 Uhr

Vertretungskonzept

 

Erkrankt eine Lehrer*in wird folgendermaßen verfahren:

Die erkrankte Lehrkraft informiert die Schulleitung über die Erkrankung und eine/n Kolleg*in über den Unterrichtsstand der Klasse.

Die Schulleitung erstellt einen Vertretungsplan für den gesamten Tag unter der Berücksichtigung der an diesem Tag anstehenden Aufgaben und Terminen und der  ggf. schon bestehenden Vertretungspläne. Hierbei gibt es folgende Möglichkeiten, die abhängig von der Personalressource umgesetzt werden:

  • Die Schüler*innen der betroffenen Klasse werden auf die übrigen anwesenden Klassen verteilt und erhalten Arbeitsaufträge, die in dieser Zeit zu bearbeiten sind. Hierfür gibt die erkrankte Lehrkraft wenn möglich Hinweise. Jedes Kind hat zudem Materialien zur individuellen Förderung, an denen es weiterarbeiten kann. Zusätzlich sollten Wiederholungs- und Übungsmaterial im Klassenraum bereitliegen, das bei Bedarf ausgegeben werden kann.
  • Ist es nicht möglich so zu verfahren (z.B. bei Erkrankung mehrerer Kolleg*innen), wird der Unterricht in mehreren Klassen gekürzt, damit der ausfallende Unterricht auf möglichst viele Schultern verteilt wird. Die Erziehungsberechtigten werden über den geänderten Stundenplan informiert, damit bekannt ist, wann ein Kind an welchem Tag wie viele Stunden Unterricht hat und wann der Unterricht beendet ist. Betreuungskinder werden auf die Klassen verteilt und beaufsichtigt.
  • Falls möglich helfen Teilzeitkräfte oder die Schulleitung aus und übernehmen einzelne Unterrichtsstunden.
  • Falls möglich, werden Klassen in einzelnen Stunden zusammengelegt oder Lerngruppen werden mitbeaufsichtigt.
  • Sobald feststeht, dass eine Lehrkraft langfristig erkrankt ist, wird mit der unteren Schulaufsicht Kontakt aufgenommen, um nach Möglichkeit eine Vertretungskraft zu erhalten (z.B. durch Abordnung von einer anderen Schule oder Ausschreibung einer Vertretungsstelle).

Jeder Lehrer und jede Lehrerin hät das Klassenbuch auf dem Laufenden, um ein kontinuierliches Arbeiten auch im Vertretungsunterricht zu gewährleisten.

Durch regelmäßige Teamsitzungen sind die Lehrerinnen und Lehrer der Parallelklassen über die momentanen Unterrichtsinhalte informiert und können diese Informationen an  die Vertretungslehrern weiterleiten.

Die Schulleitung berücksichtigt bei der Verteilung der Aufsichtsvertretung die Wochenstundenzahl der Lehrerinnen und Lehrer. Nach Möglichkeit soll es vermieden werden, dass eine Kollegin bzw. ein Kollege in beiden Hofpausen Aufsicht führen muss.

Leistungskonzept

 

Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über unser Leistungskonzept. Die ausführliche Fassung ist im Sekretariat einsehbar.

 

Die Leistungsbewertung orientiert sich inhaltlich in allen Fächern an den beschriebenen Kompetenzerwartungen des Lehrplans NRW am Ende der Schuleingangsphase und am Ende der Jahrgangsstufe 4 (Literaturverzeichnis: siehe unten).

 

Leistungsbewertung im Fach Deutsch

  • Alle von den Schüler*innen erbrachten Leistungen sind Grundlage der Leistungsbewertung.
  • In der Schuleingangsphase gibt es regelmäßige kurze Lernzielkontrollen, die sich aus den laufenden Unterrichtsinhalten ergeben.
  • im Bereich Rechtschreiben: B. Rechtschreibtests, Rechtschreibarbeiten, Didakte, Abschreibübungen, Rechtschreibleistungen (auch aus freien Texten)
  • Die Bewertungsschlüssel erfolgt nach den Angaben in Lehrerhandbüchern zum „ABC der Tiere“. Weiter wurde für die Bewertung der Diktate vereinbart: fehlende Striche beim t  werden als halber Fehler gewertet, fehlende Striche bei  ö, ü, ä werden als ganzer Fehler gewertet, fehlender i-Punkt ist kein Fehler, wenn ein diktiertes Satzzeichen fehlt, wird dies als ganzer Fehler gewertet, ein Wiederholungsfehler beim gleichen Wort wird nicht gewertet.
  • Ab dem zweiten Halbjahr in der Jahrgangsstufe 2 werden die Kinder an Aufsätze herangeführt. Ab der Jahrgangsstufe 3 werden pro Halbjahr zwei bis drei benotete Aufsätze geschrieben.
  • Mündlicher Sprachgebrauch: für die Beurteilung ist wichtig: Umfang des Wortschatzes, korrekte Anwendung der Satzstruktur und Satzverbindungen, Wie äußert sich das Kind (sachbezogen, verständlich, funktionsangemessen usw.)?
  • Sinn entnehmendes Lesen: z.B. Fragen zum Text beantworten, „Lesewörter-Stolper-Test“
  • Vorlesen / Vortrag: z.B. fließendes Lesen, betontes Lesen, genaues Lesen, Lesetempo, Präsentationstechniken (z.B. bei Gedichten, Theaterstücken, Rollenspielen)
  • Die Bereiche Lesen, Sprachgebrauch und Rechtschreibung fließen unterschiedlich in die Zeugnisnote ein: Lesen 30 %, Sprachgebrauch 40 % (davon 20% mündlicher Sprachgebrauch und 20 % schriftlicher Sprachgebrauch) und 30 % Rechtschreibung.

 

 

Leistungsbewertung im Fach Mathematik

  • Alle von den Schüler*innen erbrachten Leistungen sind Grundlage der Leistungsbewertung: schriftlichen Lernzielkontrollen, alle mündlichen und praktischen Leistungen, Anstrengungen und Lernfortschritte
  • Inhaltsbezogene Kompetenzen werden in den folgenden Bereichen überprüft: Umgang mit Zahlen und Operationen, Umgang mit Raum und Form, Messen und Umgang mit Größen, Umgang mit Daten, Häufigkeiten und Wahrscheinlichkeiten
  • Auch prozessbezogen Kompetenzen sind Grundlage für die Beurteilung: Problemlösen / Kreativ sein, Modellieren, Argumentieren, Darstellen / Kommunizieren.
  • Allgemeine, fachspezifische Beurteilungskriterien im Fach Mathematik sind z.B.: Verständnis von mathemathischen Begriffen und Operationen, Schnelligkeit beim Abrufen von Kenntnissen, Sicherheit im Ausführen von Fertigkeiten, Richtigkeit / Angemessenheit von Ergebnissen, Flexibilität des Vorgehens, Fähigkeit zur Nutzung vorhandenen Wissens in ungewohnten Situationen, schriftliche und mündliche Darstellungsfähigkeit, Ausdauer beim Bearbeiten mathematischer Fragestellungen
  • In der Schuleingangsphase gibt es regelmäßige kurze Lernzielkontrollen, die sich aus den laufenden Unterrichtsinhalten ergeben.
  • in den Jahrgangsstufen 3 und 4: Mathematikarbeiten nach dem Lehrwerk „Welt der Zahl“ in Abstimmung mit den jeweiligen Stufenlehrerinnen und –lehrer. Die Bewertung  erfolgt nach dem vorgegebenen Bewertungsschlüssel in den Handbüchern von Welt der Zahl.

 

 

Leistungsbewertung im Fach Sachunterricht

  • Grundlage unserer Leistungsbewertung im Sachunterricht: die erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen im Unterricht, nicht benotete schriftliche Lernzielkontrollen, Anstrengungen und Lernfortschritte,  Leistungen, die in Gruppen erbracht wurden, soziale Kompetenzen
  • Zu den praktischen Arbeiten im Sachunterricht zählen z.B.: das Aufbauen und Durchführen von Versuchen, die Anfertigung von Tabellen, Zeichnungen, Collagen und Karten, das Bauen von Modellen, das Anlegen von Sammlungen und Ausstellungen, die Nutzung von Werkzeugen und Messinstrumenten, die Pflege von Tieren und Pflanzen
  • Zu den schriftlichen Arbeiten im Sachunterricht gehören z.B.: Heftführung, freie Texte, Lernzielkontrollen, Forscherbuch, Anfertigung von Bildern, Skizzen usw.

 

 

Leistungsbewertung im Fach Englisch

  • Grundlage der Leistungsbewertung: bevorzugt die Berücksichtigung der Schwerpunkte Hörverstehen/Hör-Sehverstehen, Leseverstehen und Sprechen, aber auch nicht benotete schriftliche Lernzielkontrollen
  • Im Englischunterricht erwerben die Kinder fachbezogene Kompetenzen, die sich aus verbindlichen Bereichen mit entsprechenden Schwerpunkten ergeben. Diese Bereiche sind eingebettet in verschiedene Erfahrungsfelder, die sozusagen die Themen des Englischunterrichts vorgeben. Die Kinder erwerben ihre fachbezogenen Kompetenzen in den vier verbindlichen Bereichen:
  • Kommunikation – sprachliches Handeln: Hörverstehen / Hör-Sehverstehen, Sprechen, Leseverstehen, Schreiben, Sprachmittlung
  • Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln: Aussprache / Intonation, Wortschatz / Redemittel, Grammatik, Orthografie
  • Interkulturelles Lernen: Lebenswelten erschließen und vergleichen, Handeln in Begnungssituationen
  • Methoden: Lernstrategien und Arbeitstechniken – Umgang mit Medien, Experimentieren mit und Reflektieren über Sprache (language awareness)

 

 

Leistungsbewertung im Fach Sport

  • Grundlage für die Leistungsbewertung im Fach Sport: der Umfang, in dem die Schüler*innen die im Lehrplan festgeschriebenen Kompetenzerwartungen am Ende der Schuleingangsphase bzw. am Ende der Klasse 4 erreichen. Der Lehrplan beschreibt mehrere Bereiche, die wiederum in Schwerpunkte untergliedert sind, und als Orientierung für die unterrichtlichen Inhalte und die daraus resultierende Leistungsbeobachtung sowie Leistungsbewertung dienen.
  • Wir berücksichtigen die „unterschiedlichen körperlichen, psychischen und sozialen Voraussetzungen“ (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2008, S. 134) der Kinder.
  • Ferner dienen uns die nachfolgenden Kriterien als Grundlage zur Bewertung, in welchem Umfang die Kompetenzerwartungen im jeweiligen Bereich durch die / den einzelne/n Schüler*in erfüllt wurde: Lernfortschritte, Anstrengungsbereitschaft, Regeleinhaltung, Beteiligung am Auf- und Abbau, Fairness, Kooperation, Beteiligung an Reflexionen, Vorhandensein der Sportkleidung

 

 

Leistungsbewertung im Fach Religion

  • Grundlagen der Leistungsbewertung: alle erbrachten schriftlichen und mündlichen, Leistungen, nicht benotete schriftliche Lernzielkontrollen, kurze schriftliche Übungen usw.
  • Unsere Leistungsmessung und Leistungsbewertung orientiert sich inhaltlich an den Kompetenzerwartungen der Lehrpläne Katholische   Evangelische Religionslehre des Landes Nordrhein-Westfalens am Ende der Schuleingangsphase bzw. am Ende der Klasse 4. In welchem Umfang ein/e Schüler*in die Kompetenzerwartung erreicht, beobachten wir auf der Grundlage der folgenden Kriterien: mündliche Mitarbeit, Aufmerksamkeit und Interesse, Mitgestaltung von Ritualen, Beitrag eigener Gedanken zum Unterricht, Ausführung von Arbeitsaufträgen, Auseinandersetzung mit eigenen Fragen zur Religion und zum Glauben, Einlassen auf Texte und Bilder mit biblischem Hintergrund, Kenntnis thematisierter biblischer Inhalte, Übertragung biblischer Inhalte auf das eigene Leben und die heutige Zeit, Offenheit gegenüber anderen Kulturen und Religionen, Entwicklung und Ausbau eigener Gottesvorstellungen, Nachhaltigkeit des Gelernten

 

 

Leistungsbewertung im Fach Kunst

  • Grundlagen der Leistungsbewertung: alle erbrachten Leistungen (mündlich, schriftlich und praktisch) und die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte, nicht benotete schriftliche Lernzielkontrollen
  • Die Leistungen im Fach Kunst werden im Hinblick auf folgende Kriterien bewertet: „Neugier, Offenheit und Experimentierfreude, kreativer Umgang mit Techniken, Materialien und Werkzeugen, ökonomischer Umgang mit Ressourcen (Zeit, Material, Arbeitsabläufe), Individualität und Originalität von Ergebnissen (Produkte, Prozesse, Gesprächsbeiträge), Ausdruck und Aussagekraft einer künstlerischen Lösung, Fähigkeit, mit anderen Beiträge für gemeinsame Vorhaben zu planen und zu realisieren (Teamfähigkeit, Kooperationskompetenz), Kommunkations- und Reflexionskompetenz über Gestaltungsprozesse und –produkte“ (Lehrplan Kunst, S. 110).

 

 

Leistungsbewertung im Fach Musik

  • Grundlagen der Leistungsbewertung im Fach Musik: alle erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen im Unterricht, Anstrengungen und Lernfortschritte, nicht benotete schriftliche Lernzielkontrollen
  • Fachbezogene Kriterien sind z.B.: eigene Beiträge in den Lernfeldern „Musik machen“, „Musik hören“ und „Musik umsetzen“, konstruktives Einbringen individueller und im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeit, Beiträge für gemeinsame Vorhaben zu planen und zu realisieren, Kommunikations- und Reflexionskompetenz über Gestaltungsprozesse und Gestaltungsprodukte

 

 

Literaturverzeichnis:

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2008): Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule in Nordrhein-Westfalen. Frechen: Ritterbach Verlag.

 

 

 Anmeldung der Schulneulinge

 

  • Im Herbst werden alle Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder von uns angeschrieben und über die Anmeldung informiert. Die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung lassen wir den Erziehungsberechtigten im Vorfeld schon zukommen.
  • Bei dem Anmeldetermin wird das Kind in einem Einschulungsspiel getestet.
  • Das Kind wird amtsärztlich untersucht. Diese Untersuchung durch die Schulärzt*in findet in der Kreisverwaltung Düren statt.
  • Vor den Sommerferien werden die zukünftigen Erstklässler zu einem ersten Unterrichtsbesuch eingeladen.
  • Vor den Sommerferien findet ein Informationsabend für die Erziehungsberechtigten statt. Dort werden u.a. der Ablauf der Einschulungsfeier und der ersten Schultage thematisiert. Materiallisten werden herausgegeben. Sofern die personelle Situation der Schule es zulässt, werden die zukünftigen Klassenlehrer*innen vorgestellt. 

 

 

 Hier finden Sie Beispiele, wie Sie Ihr Kind vor Schulbeginn fördern können: 

  • basteln
  • malen
  • Brett- und Kartenspiele spielen
  • regelmäßig vorlesen
  • mit dem Kind sprechen (Gespräche führen, nicht nur Anweisungen geben)
  • zu Bilderbüchern erzählen lassen
  • Kinderreime vorsprechen
  • Vorbild sein - sich nicht unterbrechen lassen
  • Trauen Sie Ihrem Kind etwas zu!
  • Roller fahren
  • klettern gehen
  • Ball spielen
  • usw.

 

 

Das sollte Ihr Kind zu Beginn der Schulzeit können:

  • auf andere zugehen
  • Regeln einhalten
  • helfen und Hilfe annehmen
  • einfache Formen sicher ausschneiden 
  • einen Stift halten und damit malen
  • mit einem Stift Linien nachmalen
  • Formen und Farben unterscheiden
  • einfache Melodien nachsingen
  • einfache Rhythmen nachklatschen
  • seine Kraft im Spiel mit anderen einschätzen 
  • sich in vertrauten Räumen auskennen
  • Gesprächsregeln einhalten
  • kurze Geschichten oder Erlebnisse erzählen
  • einfache Reimwörter ergänzen
  • Roller fahren
  • klettern
  • Ball fangen
  • usw.

Aber denken Sie daran, Kinder sind keine Maschinen und "funktionieren" auch nicht so. Jedes Kind hat seine Stärken und Bereiche, in denen es nicht so stark ist. Das ist ganz normal und menschlich.

Impressum

 

Diensteanbieter dieses Internetangebots ist die:
Regenbogenschule
Tannenweg 1 und Michaelstr. 80
52391 Vettweiß
Tel.: 02424-200668

Schulleitung: Rektorin A. Undorf
Konrektorin A. Elsig

Schulträger (Diensteanbieter im Sinne des RStV/TMG): Gemeinde Vettweiß
Gemeindeverwaltung Vettweiß, Gereonstraße 14, 52391 Vettweiß

Haftungsausschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes
Die Regenbogenschule übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Regenbogenschule, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Regenbogenschule kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Regenbogenschule behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (“Links”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Regenbogenschule liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die Regenbogenschule von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die Regenbogenschule erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat die Regenbogenschule keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert die Schule sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von der Regenbogenschule eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Die Regenbogenschule ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von der Schule selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, von der Regenbogenschule selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Regenbogenschule nicht gestattet.

4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften)besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

OGS und Betreuung

 

Die Regenbogenschule bietet, je nach Standort, verschiedene Betreuungsformen nach Unterrichtsschluss an. Anmeldungen sind jederzeit in der Schule möglich.

 

Standort Kelz

Hier bieten wir zwei Betreuungsformen an, die auch kombiniert werden können:

Die "Betreuung 8-1" findet nach Unterrichtsschluss bis 13.25 Uhr statt. Es gibt einen kleinen Snack und wenn Zeit ist, können auch Hausaufgaben gemacht werden. Ansonsten spielen die Kinder unter Aufsicht draußen und drinnen.
Ihr Kind kann zwischen Unterrichtsschluss und 13.25 Uhr nach Hause kommen bzw. abgeholt werden.

Die "Betreuung 13+" schließt an die "Betreuung 8-1" an. Die Betreuung ist hier bis 16.00 Uhr möglich. Auch hier sind die Schlusszeiten flexibel. 

 

Standort Vettweiß

Im Rahmen der offenen Ganztagsschule (OGS) kann Ihr Kind nach Unterrichtsschluss bis 16.30 Uhr (freitags bis 15.00 Uhr) betreut werden. 
Abhängig von den Unterrichtszeiten machen die Kinder vor oder nach dem Mittagessen ihre Hausaufgaben unter Aufsicht einer Lehrkraft oder einer Mitarbeiterin der OGS. 
Am Nachmittag werden dann verschiedene Arbeitsgemeinschaften angeboten.
Die Schlusszeiten in der OGS sind nur bedingt flexibel. Nach Absprache sind hier aber auch bedürfnisorientierte Schlusszeiten möglich.

Die "Betreuung 8-1" findet nach Unterrichtsschluss bis 13.05 Uhr statt. Es wird gespielt und es können Hausaufgaben gemacht werden. 
Ihr Kind kann zwischen Unterrichtsschluss und 13.05 Uhr nach Hause kommen bzw. abgeholt werden.

 

Unsere große Unterstützung

 

 
Die Regenbogenschule hat zwei Standorte und dadurch auch zwei Fördervereine. In den Fördervereinen unserer Schule engagieren sich Eltern und Lehrer*innen für das Wohl "unserer" Kinder.

Jeder und jede kann Mitglied werden und helfen, die Lernumgebung unserer Kinder zu gestalten. Schon für unter zehn Euro im Jahr können Sie Mitglied werden und Ihr Kind hier unterstützen.

Die Mitglieder der Fördervereine engagieren sich für Ihr Kind z.B. durch die Finanzierung von Pausenspielgeräten, Computern und anderen modernen Lehr- und Lernmitteln. Weiterhin unterstützen uns einige Mitglieder der Fördervereine tatkräftig bei Feiern und Festen.

 

Wir über uns

 

Wir sind eine Schule mit zwei Standorten (in Vettweiß und Kelz). Gelegen ist unsere Schule im Süden des Kreises Düren. Unsere Schule wird überwiegend von den Kindern aus den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Vettweiß besucht.

Unsere Schule ist teils drei- und teils vierzügig. Das Kollegium besteht aus vielen Kolleg*innen, Lehrkräften für Sonderpädagogik und einer Sozialpädagogin. Die Lehrer*innen der einzelnen Stufen bzw. Fächer unterstützen sich und sprechen sich nach Möglichkeit inhaltlich ab. In der Regel führt die Lehrkraft die eigene Klasse von Klasse 1 bis 4 durch.

Wir sind eine Ausbildungsschule, das heißt wir bilden seit Jahren Lehramtsanwärter*innen aus. Studenten*innen, die im Rahmen ihres Studiums zu uns kommen, oder Schüler*innen aus den Weiterführenden Schulen sind bei uns jederzeit herzlich willkommen. Wir haben immer wieder Praktikant*innen, die in unseren Unterrichtsalltag hineinschnuppern wollen und folglich schon sehr früh die Gelegenheit erhalten, die Schulwirklichkeit kennen zu lernen und einzuschätzen.

Achtung vor dem Anderen ist für uns selbstverständlich. Es ist uns sehr wichtig, dass wir die Würde des Kindes achten, es in seiner Freude am Lernen bestärken und auf seine individuelle Lernentwicklungsfähigkeit eingehen. Dazu gehört auch, dass wir den Lernentwicklungsstand eines Kindes umfassend feststellen und kontinuierlich im Blick behalten wollen (Eingangsdiagnostik, danach grundsätzlich freie Beobachtung, Listenführung nach bestimmten Kriterien, Kontrolle der Arbeitsmaterialien des Kindes, Lernstandskontrollen, Entwicklung von Förderplänen, Führen von DEIF-Mappen). Daraus ergibt sich das individuelle Fördern und Fordern der Kinder, das für uns eines der wichtigsten Unterrichtsprinzipien darstellt.

Das Kind soll gerne in die Schule kommen, die Schule soll ein Lebensraum sein, in dem wir uns für die Kinder als Berater und Helfer sehen.

Immer wieder reflektieren wir unsere Arbeit, um den Kindern und unserem eigenen Anspruch gerecht zu werden. Dazu gehört neben der Reflexion des eigenen Unterrichts auch der Austausch unter Kolleg*innen.

An jedem Standort haben wir eine Turnhalle. Der Schwimmunterricht findet in Nideggen-Emken statt.

 

Standort Vettweiß

Hauptstandort Vettweiß

Tannenweg 1
52391 Vettweiß
Tel: (02424) 2006680
Fax: (02424) 20066829
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Das Sekretariat ist während der Schulzeiten in der Regel wie folgt besetzt:
montags von 8 Uhr bis 13 Uhr
dienstags von 8 Uhr bis 13 Uhr
mittwochs von 8 Uhr bis 13 Uhr
donnerstags von 8 Uhr bis 13 Uhr
freitags von 8 Uhr bis 11.30 Uhr


 

Standort Kelz

Teilstandort Kelz

Michaelstr. 80
52391 Vettweiß
Tel: (02424) 20241212
Fax: (02424) 20241229
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sie erreichen uns im Sekretariat in Vettweiß (Hauptstandort).