An dieser Stelle möchten wir Ihnen kurzen Einblick in unser Schulprogramm geben. Die ungekürzte Fassung ist im Sekretariat einsehbar.

 

Grundsätze zu unserer pädagogischen Arbeit

Unser Leitgedanke heißt: Wir gehen achtsam, vertrauensvoll und wertschätzend miteinander um.

  • Verhalten in der Schule
  • Schul- und Klassenregeln
  • "Teamgeister"
  • Gemeinsames Lernen
  • Teamarbeit
  • faires und respektvolles Miteinander
  • Fördern und fordern der Sozial- und Selbstkompetenz

Unser Ziel ist eine Schule, in der sich alle wohlfühlen und alle an einem Strang ziehen!

 

Schulordnung

Grundlegend für ein positives Schulklima ist ein freundlicher Umgang aller am Schulleben beteiligten Personen. Es gibt einheitliche Klassenregeln und Pausenregeln.

Einigungen, Regeln und Selbstverständlichkeiten, die es an unserer Schule einzuhalten gilt:

  • Als Aufforderung zur Ruhe wird ein einheitliches Ruhesignal verwendet.
  • Die Farben der Schnellhefter sind in allen Klassen einheitlich:
       - Deutsch: blau
       - Mathematik: rot
       - Sachunterricht: grün
       - "Posthefter" (für Nachrichten an Eltern): gelb
  • 3 mal Hausaufgaben vergessen -> Nachricht an Erziehungsberechtigte
  • Kaugummi darf nicht im Unterricht gekaut werden.
  • Kappen und Mützen werden im Unterricht ausgezogen.
  • Jacken bleiben im Flur am Haken.
  • Hausschuhe werden am Standort Kelz weiterhin, in Vettweiß jedoch nicht mehr angezogen.
  • Während des Unterrichts darf immer nur ein Kind aus einer Klasse zur Toilette gehen.
  • Bei vergessenem Sportzeug wird das Kind in der Parallelklasse beschult.
  • Trinken ist in der Sporthalle nicht erlaubt.
  • Essens- und Trinkenszeit ist die Frühstückspause
  • Während des Unterrichts entscheidet die Lehrperson über zusätzliche kurze Trinkpausen.
  • Speisen und Getränke gehören weder auf den Schulhof, noch in die Bücherei.
  • Die Kinder müssen sich dienstags und donnerstags vorab entscheiden, ob sie ihre Pausenzeit in der Bücherei oder dem Pausenhof verbringen möchten – ein späterer Wechsel ist nicht möglich.
  • Die Grenzen des Schulhofes wurden den Kindern genau mitgeteilt und sind soweit wie möglich auch gekennzeichnet.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist verboten. Bei Zuwiderhandeln wird das Kind verwarnt und die Erziehungsberechtigten werden informiert.
  • Auf dem Schulhof und dem Mini-Spielfeld sind nur Soft- oder Plastikbälle erlaubt.
  • Am Standort Vettweiß ist bei nassem Boden das Fußballspielen an der Turnhallenwand untersagt.
  • Am Standort Kelz darf bei Nässe der Rasenplatz nicht betreten werden.
  • Vor dem Schulbeginn und nach den Pausen stellen sich die Kinder klassenweise an bestimmten Punkten auf dem Schulhof auf und werden von den Lehrpersonen ins Gebäude begleitet.
  • Vor Schulbeginn dürfen die Kinder die Pausenhalle der Hauptschule mit benutzen.
  • Regenpausen finden beaufsichtigt in den Klassenräumen statt.

 An der GGS Regenbogenschule Vettweiß werden einheitliche erzieherische Maßnahmen in allen Klassen bei massiven Unterrichtsstörungen und körperlichen Übergriffen erfolgen.

 

Elternmitarbeit ist erwünscht

  • Elternhaus und Schule unterstützen sich gegenseitig in ihrem gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag.
  • Durch Elternbriefe und unsere Homepage werden Eltern über wichtige schulische Angelegenheiten informiert.
  • Grundlegend für die Zusammenarbeit sind auch die beiden Elternsprechtage im Frühjahr und im Herbst eines jeden Schuljahres.
  • Bei Bedarf können selbstverständlich nach Absprache zusätzliche und weitere Gesprächstermine vereinbart werden.
  • Zahlreiche Eltern der GGS Regenbogenschule Vettweiß tragen auf vielfältige Art und Weise zur Gestaltung unseres Schullebens bei: z.B. Begleitung beim Aufsuchen außerschulischer Lernorte, Unterstützung im Unterricht und bei Schulveranstaltungen, Betreuung der Bücherei, Schülerlotsen.
  • Viele Eltern unterstützen auch die Fördervereine unserer Schule.

 

Schulleben

Unser Schulleben ist vielfältig.

Unsere Schüler*innen nehmen regelmäßig an Wettbewerben teil. Hierzu zählen z.B.

  • der Känguru-Wettbewerb im Fach Mathematik für die dritten und vierten Klassen
  • Kreismeisterschaften im Schwimmen
  • Kreismeisterschaften in Leichtathletik
  • Kreismeisterschaften im Fußball
  • Bundesjugendspiele

Wir feiern gemeinsam Feste und organisieren Veranstaltungen, z.B. Einschulungsfeier für die Schulneulinge, Schulfeste, Projektwochen, Sponsored Walk.

Wir besuchen außerschulische Lernorte. Viele Klassen führen auch mehrtägige Klassenfahrten durch.

In jedem Schuljahr versuchen wir eine gemeinsame Fahrt mit allen Schüler*innen zu planen. Dies war in den vergangenen Jahren die Teilnahme an „Klasse, wir singen!“, die Wildniswerkstatt in Düttling, das Bubenheimer Spieleland usw.

 

Schuleingangsphase

Bei uns wird jahrgangsbezogen unterrichtet. Die Kolleg*innen innerhalb einer Klasse / einer Jahrgangsstufe treffen regelmäßige Absprachen bezüglich des Unterrichts und der individuellen Förderung. Hierbei werden sie von unserer Sozialpädagogin und den Sonderschullehrkräften bei Bedarf unterstützt.

 

Vorbereitung und Gestaltung der Einschulung

  • Im Herbst werden alle Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder von uns angeschrieben und über die Anmeldung informiert. Die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung lassen wir den Erziehungsberechtigten im Vorfeld schon zukommen.
  • Bei dem Anmeldetermin wird das Kind in einem Einschulungsspiel getestet.
  • Das Kind wird amtsärztlich untersucht. Diese Untersuchung durch die Schulärzt*in findet in der Kreisverwaltung Düren statt.
  • Vor den Sommerferien werden die zukünftigen Erstklässler zu einem ersten Unterrichtsbesuch eingeladen.
  • Vor den Sommerferien findet ein Informationsabend für die Erziehungsberechtigten statt. Dort werden u.a. der Ablauf der Einschulungsfeier und der ersten Schultage thematisiert. Materiallisten werden herausgegeben.
  • Die Schulanfänger*innen werden am zweiten Tag des neuen Schuljahres eingeschult. Die Begrüßung der Schulanfänger*innen und ihrer Eltern findet in der Aula oder in der Turnhalle durch die Schulleiterin statt. An die Begrüßung schließt sich eine kurze Einschulungsfeier an, in der einzelne Klassen die Schulneulinge durch Tanz-, Lied- oder andere Darbietungen willkommen heißen. Die Schulanfänger*innen erleben mit ihrer /ihrem Klassenlehrer*in die erste Schulstunde, während die Eltern auf dem Schulhof warten.

 

Gestaltung der Übergänge

Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten

  • Zwischen den Kindertagesstätten und der GGS Regenbogenschule Vettweiß bestehen schon seit vielen Jahren erfolgreiche Kooperationen und es finden regelmäßige Gespräche zum gegenseitigen Austausch statt.
  • Es gibt eine gemeinsame Eltern-Informatiosveranstaltung für die Eltern der zu diesem Zeitpunkt 4-jährigen Kinder (u.a. Sprachstandsfeststellung, Vorschularbeit in den Kindertagesstätten, Schuleingangsphase, Erwartungen der Schule an die Schulneulinge).
  • Darüber hinaus gibt es seit vielen Jahren zusätzliche feste Formen und Absprachen in der Zusammenarbeit: Zweimal im Jahr findet der Arbeitskreis Kindergarten – Grundschule statt, an dem die Erzieher*innen, die Schulleitung, ein/e zuständige/r Ärzt*in des Gesundheitsamtes für den Kreis Düren und die zukünftigen oder aktuellen Klassenlehrer*innen der ersten Schuljahre teilnehmen. Lernkonzepte und –methoden  werden vorgestellt.
  • Darüber hinaus ist ein Informationsaustausch jederzeit möglich.
  • Rechtzeitig werden die zukünftigen Schulneulinge zu einem Schnuppertag in  die Grundschule eingeladen und nehmen am Unterricht der Klasse 1 teil.

 

Gestaltung des Übergangs zu weiterführenden Schulen

  • Im Herbst findet ein Informationsabend für die Eltern der 4. Klassen über Ziele und Bildungsweise der weiterführenden Schulen statt.  
  • Der Elternsprechtag am Ende des 1. Halbjahres gibt den Eltern Gelegenheit, sich von der Klassenlehrer*in über die weitere Schullaufbahn des Kindes beraten zu lassen.
  • Lehrer*innen der weiterführenden Schulen wird Gelegenheit gegeben, an unserer Schule zu hospitieren.
  • Einen weiteren Erfahrungsaustausch bietet auch die Teilnahme am Arbeitskreis Grundschule  - weiterführende Schulen (Besprechung und Vertiefung relevanter Themen).
  • Im Rahmen des Lehrersprechtags für den Kreis Düren erhalten die Kolleg*innen der weiterführenden Schule Gelegenheit mit den ehemaligen Klassenlehrer*innen der vierten Schuljahre ins Gespräch zu kommen.
  • Da die Gemeinde Vettweiß am Rand des Kreises Düren liegt, findet auch ein Austausch mit den weiterführenden Schulen in anderen Kreisgebieten statt.

 

Einsatz neuer Medien

Da unsere Schule mit diditalen Medien neu ausgestattet werden soll, entwickeln wir zurzeit ein umfassendes Medienkonzept.

 

Umgang mit Beschwerden

 

Unter einer Beschwerde verstehen wir eine negative Äußerung bzw. Kritik bezogen auf schulische Vorgänge, Entscheidungen oder Personen. Diese kann sowohl mündlich wie auch schriftlich geäußert werden. Dabei ist für uns grundlegend: Wir möchten miteinander reden, nicht übereinander !

Wir möchten Beschwerden als Hinweis nutzen, um Probleme im Hinblick auf die Kommunikation zwischen allen am Schulleben Beteiligten und von ihr Betroffenen rechtzeitig erkennen und bearbeiten zu können. Die folgenden Punkte sind für uns und für den Umgang mit einer Beschwerde wichtig:

  • Zunächst sollte grundsätzlich das direkte Gespräch mit allen Beteiligten bzw. Betroffenen gesucht werden, um ein Bild vom Beschwerdegrund zu bekommen, die Rechtmäßigkeit einer Beschwerde zu prüfen und gemeinsam Lösungen zu finden.
  • Die Grundlage für eine Beschwerde ist die sachliche Auseinandersetzung.
  • Beschwerden wird mit ausreichend Zeit begegnet. Wir möchten das gemeinsame Gespräch in Ruhe und nicht zwischen „Tür und Angel“ führen.
  • Die Bearbeitung einer Beschwerde sollte zeitnah erfolgen. Deshalb bitten wir ggf. um eine Terminvereinbarung.
  • Erziehungsberechtigte haben gegenüber fremden Kindern keine Weisungsbefugnis.
  • Beschwerden von Erziehungsberechtigten über andere Erziehungsberechtigte müssen diese untereinander klären.

 

So gehen wir mit möglichen Beschwerden um: 

Beschwerden von Schüler*innen über Mitschüler*innen:

Zunächst spricht die Schüler*in mit der / dem Klassenlehrer*in, die ein Gespräch zwischen den beteiligten Schüler*innen begleitet. Für die Pause gilt: Die Kinder wenden sich zunächst an eine der Aufsichtspersonen. Sollte der Konflikt weiterhin andauern wird die Schulleitung hinzugezogen. Erst wenn auch danach noch keine Lösung gefunden werden kann, werden die Erziehungsberechtigten hinzugezogen. GGf. wird eine Klassenkonferenz einberufen.

Beschwerden von Kindern über Lehrer*innen:

Die Schüler*in spricht die betreffende Lehrer*in persönlich an. Dazu können andere Kinder als Begleitung hinzugeholt. Kann das Problem nicht gelöst werden, bittet die / der Schüler*in eine/n Lehrer*in ihres / seines Vertrauens um Hilfe und ein gemeinsames Gespräch wird geführt. Erst im darauffolgenden Schritt wird die Schulleitung informiert und ein gemeinsames Gespräch zwischen allen Betroffenen, sowie den Erziehungsberechtigten wird geführt.

Beschwerden von Erziehungsberechtigten über Lehrkräfte:

Zunächst sprechen die Erziehungsberechtigten die Lehrer*in persönlich an. Wird keine Lösung gefunden, sprechen die Erziehungsberechtigten in Begleitung eines die Klasse vertretenden Erziehungsberechtigten (Klassenpflegschaftsvorsitzende*r oder Stellvertreter*in mit der Lehrer*in.

Sollte immer noch keine Lösung gefunden werden, wird die Schulleitung informiert. Ein Gespräch zwischen allen Beteiligten wird geführt.

Beschwerden von Erziehungsberechtigten über die Schulleitung:

Zuerst sprechen die Erziehungsberechtigten die Schulleitung persönlich an. Wird keine Lösung gefunden, sprechen die Erziehungsberechtigten in Begleitung eines die Klasse vertretenden Erziehungsberechtigten (Klassenpflegschaftsvorsitzende*r oder Stellvertreter*in mit der Schulleitung.Kann immer noch keine Lösung gefunden werden, findet ein Gespräch aller Beteiligten gemeinsam mit der unteren Schulaufsicht statt.

Organisatorisches

 

Entschuldigung bei Krankheit oder Abwesenheit von der Schule

Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht und jedes Fernbleiben vom Unterricht muss der Schule mit Begründung mitgeteilt werden. Bitte teilen Sie uns die Erkrankung Ihres Kindes umgehend mit. Sie können im Sekretariat eine Nachricht hinterlassen oder Sie bitten eine/n Klassenkamerad*in aus der Nachbarschaft, Ihre Nachricht mitzunehmen. Spätestens am 3. Fehltag müssen Sie der Schule zusätzlich eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen.

 

Hausaufgaben

Ihr Kind bekommt regelmäßig Hausaufgaben auf. Im ersten und zweiten Schuljahr beträgt die Zeit bei zügigem und konzentriertem Arbeiten bis ca. 30 Minuten. Im dritten und vierten Schuljahr sollte Ihr Kind die Hausaufgaben bei zügigem und konzentriertem Arbeiten in 45 Minuten erledigen. Sollte Ihr Kind innerhalb der vorgegebenen Zeit mit den Hausaufgaben häufig nicht fertig werden, besprechen Sie dies bitte mit der / dem Klassenlehrer*in und suchen gemeinsam nach Lösungen.

 

Informationsmappe („Postmappe“)

Ihr Kind hat einen gesonderten Schnellhefter für Elternbriefe und wichtige Mitteilungen. Bitte schauen Sie regelmäßig nach, ob dort Informationen für Sie abgeheftet sind.

 

Unterrichts- und Pausenzeiten

 

Standort Vettweiß

Standort Kelz

 

 

 

1.    Stunde

7.55 Uhr – 8.40 Uhr

8.00 Uhr - 8.45 Uhr

2.    Stunde

8.40 Uhr – 9.25 Uhr

8.45 Uhr – 9.25 Uhr

Frühstückspause

9.25 Uhr – 9.30 Uhr

9.25 Uhr – 9.30 Uhr

erste Hofpause

9.30 Uhr – 9.50 Uhr

9.30 Uhr – 09.50 Uhr

3.    Stunde

9.50 Uhr – 10.35 Uhr

9.50 Uhr -10.35 Uhr

4.    Stunde

10.35 Uhr – 11.20 Uhr

10.35 – 11.20 Uhr

zweite Hofpause

11.20 Uhr – 11.35 Uhr

11.20 Uhr – 11.35 Uhr

5.    Stunde

11.35 Uhr – 12.20 Uhr

11.35 – 12.20 Uhr

6.    Stunde

12.20 Uhr – 13.05 Uhr

12.20 Uhr – 13.05 Uhr

Vertretungskonzept

 

Erkrankt eine Lehrer*in wird folgendermaßen verfahren:

Die erkrankte Lehrkraft informiert die Schulleitung über die Erkrankung und eine/n Kolleg*in über den Unterrichtsstand der Klasse.

Die Schulleitung erstellt einen Vertretungsplan für den gesamten Tag unter der Berücksichtigung der an diesem Tag anstehenden Aufgaben und Terminen und der  ggf. schon bestehenden Vertretungspläne. Hierbei gibt es folgende Möglichkeiten, die abhängig von der Personalressource umgesetzt werden:

  • Die Schüler*innen der betroffenen Klasse werden auf die übrigen anwesenden Klassen verteilt und erhalten Arbeitsaufträge, die in dieser Zeit zu bearbeiten sind. Hierfür gibt die erkrankte Lehrkraft wenn möglich Hinweise. Jedes Kind hat zudem Materialien zur individuellen Förderung, an denen es weiterarbeiten kann. Zusätzlich sollten Wiederholungs- und Übungsmaterial im Klassenraum bereitliegen, das bei Bedarf ausgegeben werden kann.
  • Ist es nicht möglich so zu verfahren (z.B. bei Erkrankung mehrerer Kolleg*innen), wird der Unterricht in mehreren Klassen gekürzt, damit der ausfallende Unterricht auf möglichst viele Schultern verteilt wird. Die Erziehungsberechtigten werden über den geänderten Stundenplan informiert, damit bekannt ist, wann ein Kind an welchem Tag wie viele Stunden Unterricht hat und wann der Unterricht beendet ist. Betreuungskinder werden auf die Klassen verteilt und beaufsichtigt.
  • Falls möglich helfen Teilzeitkräfte oder die Schulleitung aus und übernehmen einzelne Unterrichtsstunden.
  • Falls möglich, werden Klassen in einzelnen Stunden zusammengelegt oder Lerngruppen werden mitbeaufsichtigt.
  • Sobald feststeht, dass eine Lehrkraft langfristig erkrankt ist, wird mit der unteren Schulaufsicht Kontakt aufgenommen, um nach Möglichkeit eine Vertretungskraft zu erhalten (z.B. durch Abordnung von einer anderen Schule oder Ausschreibung einer Vertretungsstelle).

Jeder Lehrer und jede Lehrerin hät das Klassenbuch auf dem Laufenden, um ein kontinuierliches Arbeiten auch im Vertretungsunterricht zu gewährleisten.

Durch regelmäßige Teamsitzungen sind die Lehrerinnen und Lehrer der Parallelklassen über die momentanen Unterrichtsinhalte informiert und können diese Informationen an  die Vertretungslehrern weiterleiten.

Die Schulleitung berücksichtigt bei der Verteilung der Aufsichtsvertretung die Wochenstundenzahl der Lehrerinnen und Lehrer. Nach Möglichkeit soll es vermieden werden, dass eine Kollegin bzw. ein Kollege in beiden Hofpausen Aufsicht führen muss.